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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Bautrocknungsgeräten Nordtrockner Marke der DEA Nord UG (haftungsbeschränkt) Gerberstraße 30 25335 Elmshorn 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Bautrockner, Luftentfeuchter, Ventilatoren, Heizgeräte und sonstige Geräte zur Gebäudetrocknung zwischen der DEA Nord UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Vermieter" genannt, und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn diese vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 2. Vertragsgegenstand Der Vermieter vermietet Geräte zur technischen Trocknung von Gebäuden und Räumen. Sämtliche Geräte bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. 3. Mietdauer Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe, Auslieferung oder Abholung der Geräte. Die Mietdauer endet erst mit der tatsächlichen Rückgabe des Gerätes an den Vermieter oder der vereinbarten Abholung durch den Vermieter. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die vereinbarten Mietkosten berechnet. Die Abrechnung erfolgt pro Kalendertag oder pro Woche, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 4. Zustand der Geräte Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass sich die Geräte in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand befinden. Offensichtliche Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. 5. Nutzung der Geräte Die Geräte dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck der Gebäudetrocknung eingesetzt werden. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgemäßen Betrieb und sorgfältigen Umgang. Die Bedienungsanleitung sowie die Hinweise des Vermieters sind zu beachten. 6. Stromversorgung Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße und ausreichend abgesicherte Stromversorgung zu sorgen. Schäden, die durch ungeeignete Stromversorgung, unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen am Gerät entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. 7. Stromkosten Die während der Mietdauer entstehenden Stromkosten trägt der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Kosten für den Stromverbrauch der eingesetzten Geräte. 8. Kondenswasser / Entleerung Bei Geräten mit Wassertank ist der Mieter verpflichtet, den Tank regelmäßig zu entleeren. Bei Geräten mit Direktablauf hat der Mieter sicherzustellen, dass das Kondenswasser ordnungsgemäß und sicher in einen geeigneten Ablauf geleitet wird. 9. Schadensminderungspflicht Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei Wasserschäden eine gesetzliche Schadensminderungspflicht besteht. Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. 10. Versicherung Der Vermieter weist darauf hin, dass die Kosten für Bautrocknungsmaßnahmen in vielen Fällen von Gebäude- oder Hausratversicherungen übernommen werden können. Eine Kostenübernahme durch Versicherungen kann jedoch nicht garantiert werden. 11. Haftung des Mieters Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung der Geräte. Der Mieter hat die Geräte vor Diebstahl, Witterungseinflüssen und dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. 12. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Bei technischen Defekten beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes, soweit ein solches verfügbar ist. 13. Geräteausfall Treten während der Mietdauer technische Störungen oder Defekte auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Eigenständige Reparaturversuche durch den Mieter sind nicht zulässig. 14. Rückgabe Die Geräte sind nach Ende der Mietdauer vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder fehlende Teile können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. 15. Preise und Zahlungsbedingungen Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Mietpreise. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. 16. Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Elmshorn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 17. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.